Hochschul- und Wissenschaftsrecht
In unserer Kanzlei hat sich auf dieses Fachgebiet spezialisiert:
Dr. jur. Hans-Georg Woertge
Das Hochschulrecht hat sich in den letzten Jahren vom
Nischenrechtsgebiet immer mehr zu einem wichtigen Rechtsgebiet
der Praxis fortentwickelt. Ursachen hierfür sind u.a. die zunehmende
Bedeutung der Bildung und die steigende Zahl der Studenten. In der
Praxis geht es im Hochschulrecht zum einen um Angelegenheiten der
Studenten und Absolventen, z.B. die Hochschulzulassung und das
Prüfungsrecht. Zum anderen stellen sich Fragen betreffend des
Lehrpersonals und des gesamten Hochschulpersonalrechts, also
Rechtsfragen, die die Universitätsprofessoren und den
wissenschaftlichen Nachwuchs angehen. Schließlich sind aus der
Sicht der Hochschule Themen der Hochschulorganisation und der
wissenschaftlichen Zusammenarbeit relevant.
Wichtige Bereiche in der anwaltlichen Praxis
sind insbesondere:
Hochschulpersonalrecht
Hochschulpersonalrecht ist zu einem großen Teil Beamtenrecht (v.a.
bei den Hochschullehrern), im Übrigen aber auch Arbeitsrecht des
öffentlichen Dienstes. In beiden großen Bereichen ergeben sich
Besonderheiten u.a. durch die grundrechtlich gewährte
Wissenschaftsfreiheit.
Als in der Anwaltspraxis relevante Bereiche sind zu nennen:
•
Dienstverhältnisse des Hochschulpersonals (Professoren,
wissenschaftliche Mitarbeiter, nichtwissenschaftliches Personal)
•
Beamtenrecht und Recht der Angestellten im öffentlichen Dienst
•
Nebentätigkeitsrecht
•
Befristung von Beamten- und Arbeitsverhältnissen
Hochschulorganisation
Auch im Bereich der Hochschulen besteht nationaler und
internationaler Wettbewerb. Dadurch bedingt erweisen sich
Kooperationen vielfältiger Art, auch mit der privaten Wirtschaft, als
notwendig; ferner besteht Bedarf für kreative
Organisationsgestaltung.
Schwerpunkte im Hochschulorganisationsrecht betreffen die
Bereiche:
•
Hochschule und hochschulnahe Einrichtungen (Vereine, An-
Institute, Stiftungen)
•
Interne und externe Kooperationen
•
Zusammenarbeit zwischen Hochschule und Wirtschaft
(Unternehmensbeteiligungen und -gründungen)
•
Hochschulmedizin
W O E R T G E
RECHTSANWÄLTE
Arminiusstraße 2
90402 Nürnberg
Tel. 0911 53997 - 0
E-Mail an die Kanzlei
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Wissenschaftsrecht
In unserer Kanzlei hat sich auf dieses
Fachgebiet spezialisiert:
Dr. jur. Hans-Georg Woertge
Das Hochschulrecht hat sich in den letzten
Jahren vom Nischenrechtsgebiet immer mehr
zu einem wichtigen Rechtsgebiet der Praxis
fortentwickelt. Ursachen hierfür sind u.a. die
zunehmende Bedeutung der Bildung und die
steigende Zahl der Studenten. In der Praxis
geht es im Hochschulrecht zum einen um
Angelegenheiten der Studenten und
Absolventen, z.B. die Hochschulzulassung und
das Prüfungsrecht. Zum anderen stellen sich
Fragen betreffend des Lehrpersonals und des
gesamten Hochschulpersonalrechts, also
Rechtsfragen, die die Universitätsprofessoren
und den wissenschaftlichen Nachwuchs
angehen. Schließlich sind aus der Sicht der
Hochschule Themen der
Hochschulorganisation und der
wissenschaftlichen Zusammenarbeit relevant.
Wichtige Bereiche in der
anwaltlichen Praxis sind
insbesondere:
Hochschulpersonalrecht
Hochschulpersonalrecht ist zu einem großen
Teil Beamtenrecht (v.a. bei den
Hochschullehrern), im Übrigen aber auch
Arbeitsrecht des öffentlichen Dienstes. In
beiden großen Bereichen ergeben sich
Besonderheiten u.a. durch die grundrechtlich
gewährte Wissenschaftsfreiheit.
Als in der Anwaltspraxis relevante Bereiche sind
zu nennen:
•
Dienstverhältnisse des Hochschulpersonals
(Professoren, wissenschaftliche Mitarbeiter,
nichtwissenschaftliches Personal)
•
Beamtenrecht und Recht der Angestellten im
öffentlichen Dienst
•
Nebentätigkeitsrecht
•
Befristung von Beamten- und
Arbeitsverhältnissen
Hochschulorganisation
Auch im Bereich der Hochschulen besteht
nationaler und internationaler Wettbewerb.
Dadurch bedingt erweisen sich Kooperationen
vielfältiger Art, auch mit der privaten
Wirtschaft, als notwendig; ferner besteht
Bedarf für kreative Organisationsgestaltung.
Schwerpunkte im Hochschulorganisationsrecht
betreffen die Bereiche:
•
Hochschule und hochschulnahe
Einrichtungen (Vereine, An-Institute,
Stiftungen)
•
Interne und externe Kooperationen
•
Zusammenarbeit zwischen Hochschule und
Wirtschaft (Unternehmensbeteiligungen und
-gründungen)
•
Hochschulmedizin
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