Hochschul- und Wissenschaftsrecht

In unserer Kanzlei hat sich auf dieses Fachgebiet spezialisiert: Dr. jur. Hans-Georg Woertge Das Hochschulrecht hat sich in den letzten Jahren vom Nischenrechtsgebiet immer mehr zu einem wichtigen Rechtsgebiet der Praxis fortentwickelt. Ursachen hierfür sind u.a. die zunehmende Bedeutung der Bildung und die steigende Zahl der Studenten. In der Praxis geht es im Hochschulrecht zum einen um Angelegenheiten der Studenten und Absolventen, z.B. die Hochschulzulassung und das Prüfungsrecht. Zum anderen stellen sich Fragen betreffend des Lehrpersonals und des gesamten Hochschulpersonalrechts, also Rechtsfragen, die die Universitätsprofessoren und den wissenschaftlichen Nachwuchs angehen. Schließlich sind aus der Sicht der Hochschule Themen der Hochschulorganisation und der wissenschaftlichen Zusammenarbeit relevant.

Wichtige Bereiche in der anwaltlichen Praxis

sind insbesondere:

Hochschulpersonalrecht Hochschulpersonalrecht ist zu einem großen Teil Beamtenrecht (v.a. bei den Hochschullehrern), im Übrigen aber auch Arbeitsrecht des öffentlichen Dienstes. In beiden großen Bereichen ergeben sich Besonderheiten u.a. durch die grundrechtlich gewährte Wissenschaftsfreiheit. Als in der Anwaltspraxis relevante Bereiche sind zu nennen: Dienstverhältnisse des Hochschulpersonals (Professoren, wissenschaftliche Mitarbeiter, nichtwissenschaftliches Personal) Beamtenrecht und Recht der Angestellten im öffentlichen Dienst Nebentätigkeitsrecht Befristung von Beamten- und Arbeitsverhältnissen Hochschulorganisation Auch im Bereich der Hochschulen besteht nationaler und internationaler Wettbewerb. Dadurch bedingt erweisen sich Kooperationen vielfältiger Art, auch mit der privaten Wirtschaft, als notwendig; ferner besteht Bedarf für kreative Organisationsgestaltung. Schwerpunkte im Hochschulorganisationsrecht betreffen die Bereiche: Hochschule und hochschulnahe Einrichtungen (Vereine, An- Institute, Stiftungen) Interne und externe Kooperationen Zusammenarbeit zwischen Hochschule und Wirtschaft (Unternehmensbeteiligungen und -gründungen) Hochschulmedizin
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W O E R T G E RECHTSANWÄLTE Arminiusstraße 2 90402 Nürnberg Tel. 0911 53997 - 0 E-Mail an die Kanzlei

Hochschul- und

Wissenschaftsrecht

In unserer Kanzlei hat sich auf dieses Fachgebiet spezialisiert: Dr. jur. Hans-Georg Woertge Das Hochschulrecht hat sich in den letzten Jahren vom Nischenrechtsgebiet immer mehr zu einem wichtigen Rechtsgebiet der Praxis fortentwickelt. Ursachen hierfür sind u.a. die zunehmende Bedeutung der Bildung und die steigende Zahl der Studenten. In der Praxis geht es im Hochschulrecht zum einen um Angelegenheiten der Studenten und Absolventen, z.B. die Hochschulzulassung und das Prüfungsrecht. Zum anderen stellen sich Fragen betreffend des Lehrpersonals und des gesamten Hochschulpersonalrechts, also Rechtsfragen, die die Universitätsprofessoren und den wissenschaftlichen Nachwuchs angehen. Schließlich sind aus der Sicht der Hochschule Themen der Hochschulorganisation und der wissenschaftlichen Zusammenarbeit relevant.

Wichtige Bereiche in der

anwaltlichen Praxis sind

insbesondere:

Hochschulpersonalrecht Hochschulpersonalrecht ist zu einem großen Teil Beamtenrecht (v.a. bei den Hochschullehrern), im Übrigen aber auch Arbeitsrecht des öffentlichen Dienstes. In beiden großen Bereichen ergeben sich Besonderheiten u.a. durch die grundrechtlich gewährte Wissenschaftsfreiheit. Als in der Anwaltspraxis relevante Bereiche sind zu nennen: Dienstverhältnisse des Hochschulpersonals (Professoren, wissenschaftliche Mitarbeiter, nichtwissenschaftliches Personal) Beamtenrecht und Recht der Angestellten im öffentlichen Dienst Nebentätigkeitsrecht Befristung von Beamten- und Arbeitsverhältnissen Hochschulorganisation Auch im Bereich der Hochschulen besteht nationaler und internationaler Wettbewerb. Dadurch bedingt erweisen sich Kooperationen vielfältiger Art, auch mit der privaten Wirtschaft, als notwendig; ferner besteht Bedarf für kreative Organisationsgestaltung. Schwerpunkte im Hochschulorganisationsrecht betreffen die Bereiche: Hochschule und hochschulnahe Einrichtungen (Vereine, An-Institute, Stiftungen) Interne und externe Kooperationen Zusammenarbeit zwischen Hochschule und Wirtschaft (Unternehmensbeteiligungen und -gründungen) Hochschulmedizin
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